Voriger
Nächster

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Be- herbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter das Zimmer für den Gast bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

II. Beherbergung

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zu Stande. Sofern der Kunde dies wünscht, wird der Beherbergungsvertrag durch das Hotel schriftlich, per E-Mail oder Telefax bestätigt.

(2) Ansprüche des Gastes gegen das Hotel verjähren grundsätz- lich in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, im Übrigen kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkür- zungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätz lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Das Hotel wird die vom Gast gebuchten Zimmer bereithalten und die vereinbarten Leistungen erbringen.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. gesondert vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, welche in der Rechnung gesondert aus- gewiesen wird. Überschreitet der Zeitraum zwischen Ver- tragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Hotel allgemein für die jeweiligen Leistun- gen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich ver- einbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn sich aufgrund des Wunsches des Gastes Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste ergeben. (5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Speisen und Ge- tränke sind unverzüglich, spätestens bei Abreise zu bezah- len.

(6) Das Hotel ist berechtigt, unter Berücksichtigung der rechtli- chen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Voraus Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. (7) Der Gast kann nur eine unstreitige oder rechtskräftig festge- stellte Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlos- senen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ho- tels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Ver- letzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn die- sem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumu- ten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Absatz 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den ver- traglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht ver- zichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 ver- langte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbe- sondere, wenn • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentli- cher des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ho- tels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zu- zurechnen ist.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Hotels

(1) Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausge schlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sons- tige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von ver- tragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Män- gel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes be- müht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundert fachen des Zimmerpreises, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 2 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kost- barkeiten bis zu einem Betrag von 2 800. Die Haftungs-ansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung un verzüglich dem Hotel Anzeige erstattet. Für eine weiter gehende Haftung des Hotels gilt vorstehender Absatz 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrund- stück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VII. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsan- nahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelauf- nahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Friedberg.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Ver- kehr ebenso der Sitz des Hotels, wie in dem Fall, dass der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Es gilt deutsches Recht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder wer- den, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: April 2014